Projektmitarbeiter (Rechtsassessor)
roessler@ksl-koeln.de
Das KSL Köln sieht es als seine Aufgabe an, die Rechte behinderter Menschen auf politischer Ebene nach außen zu vertreten, zu stärken und weiterzuentwickeln.
Denn auch im Jahre 2019 haben Menschen mit Behinderungen in der Praxis nicht die gleichen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten wie andere. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) soll behinderten Menschen den Zugang zu den Allgemeinen Menschenrechten und deren Genuss ermöglichen, obwohl diese Rechte allen Menschen mit und ohne Behinderung allein aufgrund ihres Menschseins zustehen.
Das KSL Köln nimmt zu aktuellen Gesetzesvorhaben und -entwürfen ausführlich Stellung - insbesondere zu deren besonderen Auswirkungen auf die Situation von Menschen mit Behinderung.
Gegenstand dieser Stellungnahmen sind behindertenpolitischer Gesetzesinitiativen (z.B. Inklusionsstärkungsgesetz NRW oder Bundesteilhabegesetz). Das KSL Köln kommentiert aber auch solche Gesetzesinitiativen, die auf den ersten Blick nichts mit dem Thema Behinderung zu tun haben. Au den zweiten Blick wirken sich diese jedoch in besonderer Weise auf die Situation behinderter Menschen aus (z.B. Landesbauordnung NRW).
Im Zusammenhang mit der Vorlage solcher Stellungnahmen wird das KSL Köln häufig zu offiziellen Anhörungen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens als sachverständige Institution eingeladen und angehört.
Jede Gesetzesnovelle führt dazu, dass auch der praktische Umgang mit der Materie an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden muss. Das KSL Köln bietet hierzu Schulungen an, die nach Umfang und Tiefe individuell gestaltet werden können.
Zu verschiedenen behinderten rechtlichen Themen hält das KSL Köln Vorträge und Referate, deren Umfang und Inhalt nach Wünschen und Vorstellungen die Zuhörerinnen und Zuhörer gestaltet werden kann.
Die rechtliche, insbesondere sozialrechtliche Kompetenz setzt das KSL Köln auch dazu ein, die Interessen behinderter Menschen in einer Vielzahl von politischen Gremien und Arbeitskreisen zu vertreten.
Die UN-BRK bildet ein wesentliches Fundament der Arbeit des KSL Köln.
Durch diese Konvention erhält Behindertenpolitik einen menschenrechtlichen Charakter, was den Forderungen nach einer Verbesserung der Teilhabe eine höhere Durchsetzungskraft und Legitimation verleiht.
Das KSL Köln setzt sich dafür ein, die Ideen der UN-BRK deutlich stärker als bisher in die bundesdeutschen Sozialpolitik und die Sozialgerichtsbarkeit einfließen zu lassen, damit diese Konvention zu einem wirksamen Instrument zur Verbesserung der Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung werden kann.