25.07.2018
Laut einer Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7. sind Fixierungen von Psychiatriepatient*innen nur mit Zustimmung eines Richters möglich. Die Fixierung von Patienten ist ein Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person nach Artikel 104 des Grundgesetzes.