Direkt zum Inhalt
25.07.2018

Laut einer Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24.7. sind Fixierungen von Psychiatriepatient*innen nur mit Zustimmung eines Richters möglich. Die Fixierung von Patienten ist ein Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person nach Artikel 104 des Grundgesetzes.

Lesen Sie den ganzen Artikel auf kobinet.