Direkt zum Inhalt
19.11.2018

Anlässlich einer Fachtagung der Diakonie in Gelsenkirchen forderte Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln, dass bei der Umsetzung des BTHG in Nordrhein-Westfalen viel stärker als bisher die Verbesserung der Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung in den Blick genommen werden muss. In seinem Vortrag führte er aus, dass bislang die Aspekte der Kostendämpfung und der Leistungssteuerung vorrangig berücksichtigt worden sind, während die Verbesserung der Teilhabe vernachlässigt wurde. Daher müsse dem Ziel einer vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen zukünftig ein deutlicher Vorrang eingeräumt werden.

In diesem Zusammenhang kritisierte er auch, dass kompensatorische Assistenzleistungen aus Sicht der Leistungsträger häufig als eine Unterstützung gesehen werden, die mit Mindestlohn und gesetzliche Mindesturlaub ausreichend abgegolten seien. Dies werde den besonderen Anforderungen einer Tätigkeit als Assistenz aufgrund des besonderen Näheverhältnisses nicht gerecht.