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21.11.2018

Anlässlich der Regionalkonferenz des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge in Düsseldorf begrüßte Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln grundsätzlich die anstehende Trennung von Leistungen der Eingliederungshilfe und solchen der Sicherung des Lebensunterhalts. Künftig sollen auch Menschen in stationären Wohneinrichtungen anstelle des bisherigen Barbetrages reguläre Leistungen der Grundsicherung ausgezahlt bekommen und hieraus ihren Lebensunterhalt in der Einrichtung bestreiten. Aus Sicht des KSL Köln erleichtert dies die Vergleichbarkeit der Lebensverhältnisse in stationären und ambulanten Wohnformen.

Allerdings müsse berücksichtigt werden, dass Lebensverhältnisse in diesen beiden Wohnformen unterschiedlich sind. Wer in einer stationären Wohnform lebt, hat etwa nicht die Möglichkeit, kleinere Bedarfe des Alltags kostengünstig beim Discounter zu decken. Generell muss untersucht werden, ob der behinderte Mensch in einer stationären Wohneinrichtung die gleichen Möglichkeiten der Bedarfsdeckung hat wie in einer ambulanten Wohnform. Ansonsten bedarf es ergänzender Teilhabeleistungen, etwa in Form von Assistenz zum preisgünstigen Einkauf beim Discounter, um ein identisches Konsumverhalten an den Tag legen und mit den Leistungen der Grundsicherung auskommen zu können.