Am Mittwoch, den 10.3.2021, fand die Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 („European Accessibility Act“, EAA) über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen statt. Der EAA ist ein wichtiger Schritt in Richtung Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und gleichzeitig ein Qualitätsmerkmal von Produkten und Dienstleistungen.
Der EAA stellt Anforderungen an private Unternehmen, die erstmals zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen im gesamten europäischen Binnenmarkt verpflichtet werden. Ziel der Richtlinie ist es, die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern, indem der Zugang zu digitalen Alltagsprodukten und -dienstleistungen verbessert wird. Die Richtlinie erfasst dabei bedeutsame Bereiche, wie zum Beispiel den Onlinehandel, den Zugang zu audiovisuellen Medien, Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen, den europaweiten Notruf 112 sowie Angebote des Fernverkehrs. Auf andere wichtige Bereiche des Alltags, wie etwa Gesundheitsdienste oder Haushaltsprodukte, erstreckt sich die Richtlinie hingegen nicht.
Mehr Barrierefreiheit umsetzen
Der EAA wird durch ein neues „Barrierefreiheitsgesetz“ umgesetzt sowie durch Änderungen im Telekommunikationsgesetz und Medienstaatsvertrag. Das geplante Barrierefreiheitsgesetz beschränkt sich auf bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert, dass Deutschland nur die absoluten Mindestanforderungen des EAA umsetzen möchte und das Umsetzungsgesetz nicht als Gelegenheit nutzt, Barrierefreiheit in weiteren Lebensbereichen herzustellen, die der EAA nicht regelt. Die durchaus vorhandenen Spielräume des deutschen Gesetzgebers sollten genutzt und im Sinne der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands ausgefüllt werden.
In einer Stellungnahme empfiehlt die Monitoring-Stelle die Ausweitung des Anwendungsbereichs unter anderem auf Gesundheitsdienstleistungen, Dienstleistungen im Bildungsbereich und auf Haushaltsgeräte. Außerdem empfiehlt die Monitoring-Stelle, den kollektiven Rechtsschutz zu verbessern sowie eine Schlichtungsstelle einzurichten, damit Verbraucher_innen die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen schnell und einfach durchzusetzen können. Im Sinne der Durchsetzung von Barrierefreiheit bietet sich die Einrichtung einer bundesweiten Marktüberwachung an um einheitliche Entscheidungen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die Festsetzung von wirksamen Sanktionen für die Marktakteure, die die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen missachten.