Direkt zum Inhalt
05.12.2017

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Weltbank gibt es weltweit mehr als eine Milliarde Menschen mit Behinderungen, das sind 15 Prozent der Weltbevölkerung. Rund 80 Prozent von ihnen leben in Entwicklungsländern. Sie sind überdurchschnittlich von Armut betroffen und haben unter anderem einen erschwerten Zugang zu medizinischen Dienstleistungen; Kinder mit Behinderungen gehen beispielsweise seltener in die Schule als Kinder ohne Behinderungen.

Deutschland ist eines der wichtigsten Geberländer im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit. Dadurch hat es die Möglichkeit, gemeinsam mit den Partnerländern deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen herbeizuführen. Doch bislang gibt es nur wenige Projekte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die sich gezielt an Menschen mit Behinderungen richten. Bei der Planung der anderen Projekte werden sie häufig gar nicht erst einbezogen.

„Eine neue Bundesregierung sollte Menschen mit Behinderungen stärker als bislang in den Fokus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit rücken und zeitnah eine Inklusionsstrategie verabschieden“, empfiehlt Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auch sollten verlässliche Zahlen erhoben werden, mit denen überprüft werden kann, ob die Entwicklungszusammenarbeit Menschen mit Behinderungen tatsächlich erreicht und ihre Situation verbessert. „Damit Entwicklungszusammenarbeit erfolgreich sein kann, müssen Menschen mit Behinderungen vor Ort beteiligt werden“, so Aichele weiter. Insbesondere Selbstvertretungsorganisationen vor Ort sollten gestärkt und in die Planung, Umsetzung und Evaluierung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden.

Die Verpflichtung Deutschlands, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Zusammenarbeit umzusetzen, ergibt sich auch aus der UN-Behindertenrechtskonvention, konkret aus Artikel 32.

Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 in Deutschland rechtsverbindlich.