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08.03.2018

Am 7. März fand im Düsseldorfer Landtag die Anhörung zum Ausführungsgesetz BTHG NRW statt. Carl-Wilhelm Rößler vom KSL Köln war als Sachverständiger ebenfalls eingeladen. Ausführlich legte er dar, weshalb die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen auf Eingliederungshilfe nicht von den Landschaftsverbänden auf die Städte, Kreise und Gemeinden übertragen werden dürfe: Dann würde es in jeder Stadt zu anderen Entscheidungen kommen und keine einheitliche Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen geben können. Als Beleg für diese Forderung berichtete er aus zahlreichen Beratungsverfahren, bei denen die Verlagerung auf die örtliche Ebene für die Betroffenen zu erheblichen Problemen geführt hat.