Machen Sie bei der Europawahl mit
Sie können wählen:
- am 09.06.2024 im Wahllokal
- bis zum 07.06.2024 mit Briefwahl.
Vielleicht können oder wollen Sie
nicht in Ihrem Wahllokal wählen.
Dann können Sie schon vorher
Ihre Wahl mit Briefwahl machen.
Dafür bekommen Sie Ihren Stimmzettel
mit der Post nach Hause geschickt.
Sie können den Stimmzettel dann ausfüllen
und mit der Post zurückschicken.
Die Wahlbenachrichtigung
Alle Wahlberechtigten bekommen
vor der Europawahl einen Brief.
In dem Brief stehen Infos über die Wahl.
Das ist die Wahlbenachrichtigung.
Die Infos sind zum Beispiel:
- Wo ist das Wahllokal?
- Was muss ich zur Wahl mitbringen?
- Ist mein Wahllokal barrierefrei?
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Vielleicht dürfen Sie bei der Europawahl wählen,
aber Sie haben noch keine Wahlbenachrichtigung.
Sie brauchen die Wahlbenachrichtigung nur für die Infos zur Wahl
und für die Briefwahl.
Für die Wahl im Wahllokal reicht auch
Ihr Personalausweis oder Ihr Nationalpass.
Sie müssen die Wahlbenachrichtigung im Wahllokal nicht zeigen.
Wie kann ich mit Briefwahl wählen?
Sie müssen einen Antrag machen,
wenn Sie mit Briefwahl wählen wollen.
Der Antrag ist bei der Wahlbenachrichtigung dabei.
Sie können im Antrag bestimmen:
Wohin sollen die Wahlunterlagen geschickt werden.
Das muss nicht Ihre Wohnadresse sein.
So geht die Briefwahl
Im Wahl-Hilfe Heft zur Europa-Wahl 2024
wird auf Seite 21 erklärt: So geht die Briefwahl.
Da steht auch wie Sie Briefwahl ohne Wahlbenachrichtigung beantragen können.
Das Heft ist von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg.
Das Heft ist in Leichter Sprache. Klicken Sie hier um das Heft zu öffnen.
Tipp:
Die Briefumschläge für die Briefwahl sind sehr klein.
Man kann die Wahlunterlagen falten.
Das sieht so aus.
Dann passt alles in den Umschlag.
Die Infos zur Briefwahl sind aus diesem Text:
Wählen in Bochum. Europawahl im Jahr 2024. Infos in Leichter Sprache.
Klicken Sie auf die blaue Schrift.