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05.05.2018
Das Bild zeigt eine Demo.

Gewaltiger Mangel an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen / Aktion im Rahmen des "Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung" / Landesregierung wird zum Handel aufgefordert

Eine Wohnung zu finden, die den eigenen Ansprüchen genügt und obendrein bezahlbar ist, stellt viele Menschen in Köln vor eine gewaltige Herausforderung. Eine Herausforderung, die für viele Kölnerinnen und Kölner oft zum nahezu unlösbaren Problem wird. Wenn zu den finanziellen Hindernissen dann auch noch bauliche Barrieren hinzukommen, wird die Wohnungssuche zum Glücksspiel mit minimalsten Erfolgschancen. Um auf den Mangel an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnraum in der Stadt Köln und dem gesamten Regierungsbezirk aufmerksam zu machen, veranstaltete das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln eine fiktive Wohnungsverlosung auf der Schildergasse. Die Aktion fand im Rahmen des „Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ statt.

Menschen mit Behinderung sind auf Wohnraum angewiesen, der ihren Bedürfnissen entspricht. Andere Wohnungen können von ihnen schlichtweg nicht bewohnt werden. In Köln kamen im Jahr 2017 auf 30 rollstuhlgerechte Neubauten 409 offizielle Neu-Anträge. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Von 8.863 als barrierefrei geltenden, geförderten Wohnungen sind nur 276 als rollstuhlgerecht eingestuft. Lediglich 4.921 werden als barrierefrei und schwellenfrei zugänglich geführt. Ferner verfügen nur 1.312 dieser Wohnungen über barrierefreie Badezimmer. Zudem sind diese vor allem in Wohnungen mit vier oder mehr Wohnräumen vorhanden und entsprechen somit meist nicht dem Budget einer alleinstehenden Person.

Um diesen unhaltbaren Zuständen entgegenzuwirken fordert das KSL Köln und sein Trägerverein „Selbstbestimmt Leben“ Behinderter (SL) Köln von den Landtagsfraktionen deutliche Veränderungen, damit Wohnungsneubauten zukünftig barrierefrei für alle Menschen (auch Rollstuhlnutzer*innen) auffindbar, zugänglich und nutzbar errichtet werden. Dasselbe gilt für öffentlich zugängliche Gebäude. Um all dies sicherzustellen, fordern sie die vollständige Einführung der DIN-Vorschriften zum barrierefreien Bauen in NRW sowie die Einführung von wirksamen Sanktionen beim Verstoß gegen die Verpflichtung zur Herstellung von Barrierefreiheit. Im Zuge des demografischen Wandels kommt eine solche Entwicklung der gesamten Bevölkerung zu Gute.

Weitere Informationen finden Sie hier:

So nicht ! – Barrierefreiheit darf nicht zur leeren Worthülse verkommen

Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in der Landesbauordnung gekippt