Neuigkeiten in Alltags-Sprache.
Wir freuen uns, dass unser Trägerverein "Selbstbestimmt Leben" Behinderter Köln e.V. zu den Ersten in NRW gehört, der eine Bewilligung für das Projekt „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB) erhalten hat. Grundlage ist der § 32 SGB IX und gefördert wird dies durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Im Vorgriff auf den anstehenden Internationalen Tag der Epilepsie werden die Teilnehmenden in sieben gut verständlichen Fachvorträgen Neues und Bewährtes zum Thema Epilepsie und moderne Behandlungsmöglichkeiten erfahren. Es wird ausreichend Gelegenheit für Fragen und den Austausch zwischen Betroffenen und Experten geben. Für Interessierte besteht auch die Möglichkeit, am Ende der Beiträge die im Jahr 2017 neu gegründete Sektion Epileptologie an der Klinik für Neurologie zu besichtigen.
Gründung „Selbsthilfegruppe Angehöriger von Menschen mit geistiger Behinderung und Zwangserkrankung“
Ein Ehepaar aus Süddeutschland hat den Versuch gestartet eine überregionale „Selbsthilfegruppe Angehöriger von Menschen mit geistiger Behinderung und Zwangserkrankung“ zu gründen. Dies möchten wir gerne unterstützen und veröffentlichen hier deren Informationsschreiben für alle Interessierte.
Am 10.1.2018 war das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln bei der Schwesternschaft Bonn e.V. des Deutschen Roten Kreuzes zu Gast. In einem Seminar im Rahmen des Freiwilligen Soziales Jahrs (FSJ) tauschte sich KSL-Mitarbeiter Christoph Tacken mit 30 jungen Erwachsenen zum Thema Behinderung aus. Neben Struktur und Aufgaben des KSL standen Themen wie Peer-Counseling, die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, Persönliche Assistenz und die persönlichen Erfahrungen und Gedanken der Teilnehmenden auf der Tagesordnung.
Frauen und Mädchen sollen sich ohne Unsicherheit und Angst in der Stadt Köln bewegen können, feiern, ihre täglichen Wege gehen, Bahn fahren, bummeln und ihr Leben so gestalten, wie sie es wollen. Mit „EDELGARD schützt“ finden sie bei Belästigung und akuter Bedrohung Orte, wo sie durchatmen und ihre nächsten Schritte planen können.
Im Rahmen der neu geschaffenen Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) sind zahlreiche Beratungsstellen noch auf der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung.
Unter diesem Link finden Interessierte eine Liste aller Beratungsstellen mit Kontaktangaben. So lässt sich gezielt nach Stellenangeboten auf den einzelnen Homepages suchen.
Am 8.1.2018 war das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln an der Universität Köln zu Gast. Im Rahmen des Masterseminars "Rahmenbedingungen der beruflichen Rehabilitation und Prävention" stellte KSL-Mitarbeiter Christoph Tacken das Kölner Kompetenzzentrum vor. Aus dem Vortrag heraus ergab sich eine angeregter und interessanter Austausch mit den Studierenden zu Themen wie Philosophie der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, Behindertenpolitik, Peer-Counseling, Selbstbestimmung und die tägliche Arbeit des KSL.
Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die gesetzliche Voraussetzung für ein neues unentgeltliches Beratungsangebot geschaffen, das allen Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen offensteht und Orientierung zu den Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe geben soll.
Die Perspektive Rhein-Erft-Kreis e.V. ist eine Eltern- und Selbsthilfevereinigung und verfolgt das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung in sämtlichen Lebensbereichen.
Hallo liebe Frauen,
wir hatten wieder ein sehr schönes Quatsch-Cafe Jahr mit euch. Danke dafür!
Im neuen Jahr möchten wir mal ein anderes Cafe ausprobieren. Den Tipp bekamen wir von einer unserer Ladies!
Das Cafe ist ist barrierefrei, mit Behindertentoilette und ganz in der Nähe vom Comedia,
nämlich in der Metzer Str. 39. Dort ist schon ein Tisch für uns reserviert.
Der nächste Termin ist:
Dienstag, 16. Januar 2018 um 16 Uhr
Bis dahin wünschen wir Euch einen guten Rutsch und alles Gute für 2018!
Wir freuen uns auf Euch!
Das KSL-Düsseldorf lädt zum Fachtag „Lebensberatung als niederschwelliges psychologisches Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderungen“ am 21.03.2018 von 10-17 Uhr im Seminarsaal der VHS- Düsseldorf am Hauptbahnhof ein.
Eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist psychische Stabilität. Menschen mit Behinderungen geraten in Krisen und haben emotionalen Unterstützungsbedarf wie jeder andere Mensch auch.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und ohne Bevormundung ihr Leben gestalten können. Um die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen zu verbessern, werden in Nordrhein-Westfalen viele gute Projekte und Initiativen umgesetzt, deren Trägerinnen und Träger die Landesregierung ermuntern möchte, sich für den nordrhein-westfälischen Inklusionspreis zu bewerben.
Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, die feste Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen in Neubauten, die in der aktuellen Landesbauordnung bereits vorgesehen ist, zurückzunehmen. Nach Auffassung des Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln verschließt sie sich damit dem demografischen Wandel, den Ansprüchen einer modernen Gesellschaft und dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Dies ist eine klare Entscheidung zu Gunsten der Immobilien-Wirtschaft und gegen die behinderten Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW.
Auf Einladung des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln trafen sich am 27.11.2017 ehrenamtliche und hauptamtliche Behindertenbeauftragte aus Kreisen, Gemeinden und Städten des Regierungsbezirks zu einem Austauschtreffen in Köln-Deutz.
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Weltbank gibt es weltweit mehr als eine Milliarde Menschen mit Behinderungen, das sind 15 Prozent der Weltbevölkerung. Rund 80 Prozent von ihnen leben in Entwicklungsländern. Sie sind überdurchschnittlich von Armut betroffen und haben unter anderem einen erschwerten Zugang zu medizinischen Dienstleistungen; Kinder mit Behinderungen gehen beispielsweise seltener in die Schule als Kinder ohne Behinderungen.
Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln und die Koordinierungs-, Kontakt und Beratungs-Stelle (KoKoBe) des Kreises Euskirchen haben zusammen ein Seminar für Menschen mit Behinderung angeboten. Das Seminar „So bringe ich mich ein – So wird´s gemacht“ fand in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe Kreisvereinigung Euskirchen e.V. statt. Es wurde darüber gesprochen, wie Menschen mit Behinderung sich an ihrem Wohnort einbringen können - egal, ob im kleinen individuellen Rahmen oder mit vielen Mitstreitern in großen Aktionen.
Anlässlich des Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen fand am Freitag den 24.11.2017 ein Aktionstag im Kölner Domforum statt. Die Veranstaltung wurde vom Arbeitskreis „Gegen Gewalt an Frauen“ organisiert. Der Arbeitskreis setzt sich dafür ein, dass Gewalt an Frauen kein Tabuthema in unserer Gesellschaft sein darf. Er will ein gewaltfreies, selbstbestimmtes Leben von Frauen, Kindern und Jugendlichen unterstützen. Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln ist aktives Mitglied in diesem Arbeitskreis.
Der Verein WüSL schreibt zum Aufbau einer hauptamtlichen Beratungsstelle im Rahmen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung bereits vorab drei Stellen aus. Ein Förderbescheid wird noch im November erwartet. Beantragt worden war ein Start zum 1. Januar 2018. Um möglichst früh im Jahr starten zu können, ermöglicht WüSL ab sofort Interessierten eine Bewerbung abzugeben.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber mit Behinderung im Arbeitgebermodell (persönliche Assistenz)
Termin: 15.12.2017 von 10 bis 18 Uhr
Referentin: Frau RA Woocker (Arbeitsrechtlerin)
Veranstalter: Sozialhummel e.V. Bonn
Am 8. November 2017 veranstaltete das Sozialgericht Köln einen Informationsabend unter anderem zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Carl-Wilhelm Rößler vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln referierte unter dem Titel „Fluch und/oder Segen: Auswirkungen des BTHG aus Sicht der Betroffenen“ über die positiven und negativen Aspekte des Bundesteilhabegesetzes. Er gelangte zu der Schlussfolgerung, dass dieses viel eher ein Fluch als ein Segen für Menschen mit Behinderung sei.
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach teilte mit, dass es eine verbindliche Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen vorerst nicht geben werde. Damit wird eine von der Vorgängerregierung beschlossene Quote in der Landesbauordnung gekippt.