Einen individuellen Lebensplan für sich zu entwerfen ist für viele nicht leicht. Insbesondere bei der herkömmlichen, leistungsrechtlichen und vorgeschriebenen Bedarfsermittlung ist dieser ganz konkret zu fassen. Doch was ist, wenn der individuelle Lebensplan noch gar nicht so richtig zu greifen ist? Wenn Wünsche und Vorstellungen erst entwickelt werden müssen? Einen geeigneten Ansatz bietet hierzu die Persönliche Zukunftsplanung. Welche Chancen und Vorteile hat darüber hinaus der Peer Ansatz und die Beratung von Menschen mit Behinderungen für Menschen mit Behinderungen (Peer Counseling) dabei? Dieser Fragestellungen ging Eva Konieczny mit den Studierenden des Bachelorstudiengangs der Sozialen Arbeit an der TH Köln nach. Im Seminar Diskriminierungsschutz und Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen ging es auch darum die Politisierung Betroffener zu beleuchten, die mit dem Beratungsansatz des Peer Counselings einhergeht. Beide Ansätze, sowohl die Persönliche Zukunftsplanung als auch das Peer Counseling können einen bedeutsamen Gewinn für Bedarfsermittlungsverfahren darstellen.