Am 11. März 2021 startete die zweite Runde der Praxisdialoge zum Persönlichen Budget. Es nahmen Vertreter*innen der Stadt Köln, des Rheinisch-Bergischen Kreises, des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) und verschiedener Beratungsstellen teil.
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde entwickelte sich ein intensiver Austausch über Probleme bei der Bewilligung und Umsetzung von Persönlichen Budgets im Rahmen der Eingliederungshilfe. Dabei wurden auch praktische Hinweise zur Lösung dieser Probleme erarbeitet.
Der BEI-NRW als Instrument zur Ermittlung des Bedarfs an Eingliederungshilfeleistungen stellt sich zunehmend als hohe Hürde für die leistungsberechtigten Personen heraus. Dies gilt etwa für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung oder anderen Lernmöglichkeiten.
Kontrovers diskutiert wurde auch die derzeitige Entwicklung, bei der Feststellung eines Assistenzbedarfs diesen Bedarf zunehmend über Behandlungspflege darstellen zu wollen. So wird beispielsweise die bloße Entnahme einer Tablette aus einer Verpackung als Maßnahme der Behandlungspflege bezeichnet und entsprechend der Krankenkasse zugeordnet. Der LVR legte dar, dass dies von Rechts wegen geboten sei und dass man dies in der Vergangenheit vernachlässigt hätte. Diese Sichtweise fand auf Seiten der Betroffenen keine Akzeptanz.
Für die Zukunft wurden folgende Verabredungen getroffen:
- Gemeinsames Treffen mit allen Leistungsträgern und Beratungsstellen im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Vertiefung der Zusammenarbeit und zum Austausch
- Die Sozialpsychiatrischen Zentren und das KSL Köln vertiefen die Zusammenarbeit zum Persönlichen Budget
- Insgesamt soll der Austausch zwischen allen Beteiligten intensiviert und für mehr wechselseitiges Verständnis geworben werden