Am 8. November 2017 veranstaltete das Sozialgericht Köln einen Informationsabend unter anderem zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Carl-Wilhelm Rößler vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) für den Regierungsbezirk Köln referierte unter dem Titel „Fluch und/oder Segen: Auswirkungen des BTHG aus Sicht der Betroffenen“ über die positiven und negativen Aspekte des Bundesteilhabegesetzes. Er gelangte zu der Schlussfolgerung, dass dieses viel eher ein Fluch als ein Segen für Menschen mit Behinderung sei. Zum Abschluss rief er die Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit auf, sich künftig deutlich stärker als bisher von den Bestimmungen und Ideen der UN-Behindertenrechtskonvention leiten zu lassen, um dem Ziel einer vollen und wirksamen Teilhabe behinderter Menschen gleichberechtigt mit anderen zumindest näher zu kommen.